Ansprüche aus Geschenkgutscheinen unterliegen der Verjährung (§§ 195, 199 BGB). Sie können also bis zum Ablauf des dritten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres eingelöst werden. Beispiel: Ausstellungsdatum des Geschenkgutscheins: 22.11.2020, dann ist dieser gültig bis 31.12.2023
Das Austellungsdatum findest du direkt auf deinem Geschenkgutschein.